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 Rauchmelderpflicht

 FAQs zu Rauchmeldern

 




Brandschutz
und Rauchmelder

Rauch ist gefährlicher als Feuer !

Hochgiftiger Brandrauch eilt dem Feuer voraus und das lautlos.


Egal ob Kurzschluss, ein defektes Elektrogerät, eine umgestürzte Kerze oder Rauchen im Bett— Brandgefahren lauern im ganzen Haus.


Brandrauch ist heimtückisch.
Er kommt auf leisen Sohlen daher, vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit.


Das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist daher Rauch gefährlicher als Feuer. 

 
Brandschutz

Jedes Jahr fallen mehr als 600 Menschen in Deutschland einem Feuer in den eigenen vier Wänden zum Opfer. Unachtsamkeit und technische Defekte sind die typischen Komplizen eines solchen Brandes.

Gegen Feuer und Rauch gibt es ein wirksames Frühwarnsystem: Rauchmelder

- Regelungen der Landesbauordnung MV vom 18.4.2006 (PDF)
- Rauchmelderpflicht in Deutschland ... (siehe unten!)
- Ohne Rauchmelder kein Versicherungsschutz ...(siehe unten!)

Der durchdringende Warnton des Rauchmelders weckt uns selbst aus tiefstem Schlaf. Er verschafft uns die nötige Zeit, um zu fliehen, die Feuerwehr zu rufen oder selbst den Brand zu löschen.

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Fazit:

 Rauchmelder sind ein wirksames Frühwarnsystem gegen Feuer und Rauch. In unserem Bereich Alarmanlagen Einzelkomponenten finden Sie Rauchmelder die mit unseren Funkalarmanlagen gekoppelt werden können.



Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Deutschland sterben jährlich bei Bränden ca. 800 Menschen. Die meisten Todesfälle sind bei Bränden in Privathaushaltenzu beklagen. Ursache für diese ca. 200.000 Brände im Jahr ist nicht nur Fahrlässigkeit. Leider lösen sehr oft technische Defekte solche Brände aus. Brände die nicht selten verheerende Folgen haben können, wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden.

Um einen Brand der in der Regel mit einer starken Rauchentwicklung beginnt- rechtzeitig zu bemerken, wurden Rauchmelder entwickelt. Brände werden vor allem Nachts für die Bewohner eines Hauses zur tödlichen Gefahr, da man im Schlaf keinen Geruchssinn hat. Denn tödlich ist bei einem Brand meist nicht das Feuer, sondern der Rauch. Wird das hochgiftige Rauchgas eingeatmet ist man bereits nach 3 Atemzügen bewusstlos. Diese Bewusstlosigkeit führt schließlich zum Tod durch ersticken. Ein Rauchmelder ist deshalb ein geeignetes Mittel, um rechtzeitig vor den Gefahren eines Brandes gewarnt zu werden.

Sind die   Rauchmelder an eine Alarmzentrale angeschlossen so werden alle Rauchmelder die im Haus verteilt sind zusätzlich zentral über die Alarmzentrale alarmieren. Ist die Alarmzentrale mit einem Wählgerät verbunden, werden bei einem Brandausbruch die eingespeicherten Rufnummern angewählt und die Teilnehmer über einen Brandausbruch informiert.

Zwischenzeitlich besteht in 6 Bundesländern Rauchmelder-Pflicht !

Rauchmelder-Pflicht in Hamburg:
seit 2006 in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010

Rauchmelder-Pflicht in Hessen:
seit 2005 in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014

Rauchmelder-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern:in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009

Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz:
seit 2003 in Neu-, und Umbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen.

Rauchmelder-Pflicht im Saarland:
seit 2004 in Neu-, und Umbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen.

Rauchmelder-Pflicht in Schleswig-Holstein:
seit 2004 in Neu-, und Umbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009


Ohne Rauchmelder kein Versicherungsschutz ?

Rauchmelder-Pflicht besteht bereits in vielen Bundesländern. Rheinland-Pfalz führte als erstes Bundesland 2003 eine Rauchmelder-Pflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Später kam dann das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg dazu. Auch Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland will sich nun der Rauchmelderpflicht anschließen.

Bauherren die Neu bauen und diese Pflicht nicht beachten riskieren ihren Versicherungsschutz. Einige Hausratversicherer versuchen mit sogenannten Rauchmelder-Rabatten, die Kunden zum Einbau von Rauchmeldern zu bewegen um mehr für die eigene Sicherheit zu tun und damit gleichzeitig das Risiko der Versicherung zu verringern.

In neueren Versicherungsbedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung findet sich unter dem Punkt „Sicherheitsvorschriften“ folgendes:

Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten !

Wozu in diesem Falle auch die Rauchmelderpflichtgehört. Der Versicherer kann daraufhin in einem Schadensfall unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand durch das Nichtvorhandensein von  Rauchmeldern  den Schaden vergrößert hat.

 

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